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Anwendungsvoraussetzungen für das UmgrStG
Grundlegende Informationen über die unterschiedlichen Arten der Realteilung, den Teilungsvertrag und die Rechtsfolgen einer nicht unter Art V UmgrStG fallenden Realteilung.
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Begriff der Realteilung
In welchen Fällen nach § 27 Abs 1 UmgrStG eine Realteilung vorliegt, erfahren Sie in nachfolgendem Fachbeitrag. -
Unterscheidungskriterien
Nach dem Inlandsbezug lassen sich Realteilungen unterscheiden in inländische, ausländische und grenzüberschreitende Realteilungen.Christine Unger - Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286464 -
Anwendungsbereich des UmgrStG: Teilungsfähiges Vermögen, Teilungsvertrag etc.
Qualifizierte Kapitalanteile zählen nicht zum realteilungsfähigen Vermögen. Sie können daher nur dann begünstigt übertragen werden, wenn sie Teil eines Betriebes oder Teilbetriebes sind.Christine Unger - Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 916682 -
Realteilung und atypisch stille Beteiligung
Die Realteilung einer atypisch (unechten) stillen Gesellschaft (vgl EStR 2000 Rz 5815) kann unter den Anwendungsbereich des Art V UmgrStG fallen.Christine Unger - Michael Petritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286620 -
Rechtsfolgen einer nicht unter Art V UmgrStG fallenden Realteilung
Werden Ansprüche eines Mitunternehmers in Geld oder Sachabfindungen befriedigt, kommt eine rückwirkende Veräußerungsgewinnermittlung nicht in Betracht. Hier ist der Tag des Abschlusses des Teilungsvertrages maßgebend.Christine Unger - Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 916730