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Steuerrechtliche Grundlagen der Verschmelzung
Anwendungsvoraussetzungen des UmgrStG auf Verschmelzungsvorgänge und steuerrechtliche Auswirkungen der Verschmelzung bei den beteiligten Personen
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Arten der Verschmelzung
Konzentrationsverschmelzungen sind Verschmelzungen bisher beteiligungsmäßig unverbundener Unternehmen, bei Konzernverschmelzungen hält eine Gesellschaft im Idealfall alle Anteile an der anderen Gesellschaft. -
Anwendungsbereich des UmgrStG
Im Folgenden wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Art I UmgrStG auf Verschmelzungen anwendbar ist. Insbesondere wird auf die gesellschaftsrechtlichen Verschmelzungsarten eingegangen. -
Auswirkungen der Verschmelzung bei der übertragenden Körperschaft
Die übertragende Körperschaft muss am Verschmelzungsstichtag nicht Eigentümer des übergehenden Vermögens gewesen sein. Ihr Einkommen ist so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Verschmelzungstages erfolgt wäre. -
Auswirkungen der Verschmelzung bei den Anteilseignern
§ 5 UmgrStG befasst sich mit den steuerlichen Folgen für den Anteilsinhaber, insb der steuerlichen Behandlung des verschmelzungsbedingten Anteilstausches. Der verschmelzungsbedingte Anteilstausch fällt nicht unter den Tauschgrundsatz. -
Auswirkungen der Verschmelzung bei der übernehmenden Körperschaft
Die übernehmende Körperschaft hat die in der steuerlichen Verschmelzungsbilanz der übertragenden Körperschaft angesetzten Werte zwingend fortzuführen.