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Dokument-ID: 138991
ZWEITER TEIL
ABSCHNITT I
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
ZWEITER TEIL
Leistungen
ABSCHNITT I
Allgemeine Bestimmungen über Leistungsansprüche
§ 54. Entstehen der Leistungsansprüche
Die Ansprüche auf die Leistungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.