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Dokument-ID: 193287
GmbH-Gesetz (GmbHG)
§ 12.
Für die Veröffentlichung der Eintragung gilt § 10 UGB mit der Maßgabe, dass die Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unterbleibt. In die Veröffentlichung sind gegebenenfalls auch folgende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufzunehmen:
- Bestimmungen über die Art, in der die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen zu veröffentlichen sind;
- die in § 6 Abs. 4 bezeichneten Bestimmungen.
(BGBl. I Nr. 109/2013)