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Dokument-ID: 1111557
Artikel 74
Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts
Artikel 74
Herabsetzung des gezeichneten Kapitals im Falle mehrerer Aktiengattungen
Sind mehrere Gattungen von Aktien vorhanden, so ist der Beschluss der Hauptversammlung über die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals von einer gesonderten Abstimmung zumindest jeder Gattung derjenigen Aktionäre abhängig, deren Rechte durch die Maßnahme berührt werden.