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Dokument-ID: 1111637

Vorschrift

Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts

Inhaltsverzeichnis

KAPITEL II
Grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften

Artikel 118
Allgemeine Bestimmungen

idF ABl. L 172/2019 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2020

Dieses Kapitel gilt für Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden sind und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in der Union haben, sofern mindestens zwei der Gesellschaften dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen (nachstehend „grenzüberschreitende Verschmelzungen“ genannt).