© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 454422
KAPITEL VII
Artikel 72
SCE-Verordnung (SCE-VO)
KAPITEL VII
AUFLÖSUNG, LIQUIDATION, ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT UND ZAHLUNGSEINSTELLUNG
Artikel 72
Auflösung, Zahlungsunfähigkeit und ähnliche Verfahren
Hinsichtlich der Auflösung, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und ähnlicher Verfahren unterliegt die SCE den Rechtsvorschriften, die für eine nach dem Recht des Sitzstaats der SCE gegründete Genossenschaft maßgebend wären; dies gilt auch für die Vorschriften hinsichtlich der Beschlussfassung durch die Generalversammlung.