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Dokument-ID: 162084
Spaltungsgesetz (SpaltG)
§ 13. Beilagen zur Anmeldung
Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:
- die Niederschrift des Spaltungsbeschlusses samt Spaltungsplan;
- die allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber;
- den Spaltungsbericht gemäß § 4 und den Prüfungsbericht gemäß § 5;
- die nach den Gründungsvorschriften für die Eintragung der neuen Gesellschaften erforderlichen weiteren Urkunden;
- die Genehmigung, falls die Spaltung einer behördlichen Genehmigung bedarf;
- der Nachweis der Veröffentlichung der beabsichtigten Spaltung gemäß § 7 Abs. 1 oder 1a; (BGBl. Nr. I 53/2011)
- die Erklärungen gemäß § 2 Abs. 3;
- der Nachweis der Sicherheit gemäß §§ 9 und 11.