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Dokument-ID: 079351

Vorschrift

Umgründungssteuergesetz (UmgrStG)

Inhaltsverzeichnis

§ 41. Lohnsteuerliche Verhältnisse

idF BGBl. Nr. 818/1993 | Datum des Inkrafttretens 01.12.1993

Übernehmende Körperschaften, Personengesellschaften und Nachfolgeunternehmer treten hinsichtlich der lohnsteuerlichen Verhältnisse in die Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein, soweit bei den übernommenen Arbeitnehmern auch arbeitsrechtlich die entsprechenden Folgerungen gezogen werden.