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Dokument-ID: 084369
DRITTER TITEL
Unternehmensgesetzbuch (UGB)
DRITTER TITEL
Bilanz
§ 224. Gliederung
(1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
- Anlagevermögen:
- Immaterielle Vermögensgegenstände:
- Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
- Geschäfts(Firmen)wert;
- geleistete Anzahlungen;
- Sachanlagen:
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;
- technische Anlagen und Maschinen;
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
- geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;
- Finanzanlagen:
- Anteile an verbundenen Unternehmen;
- Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
- Beteiligungen;
- Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
- sonstige Ausleihungen.
- Immaterielle Vermögensgegenstände:
- Umlaufvermögen:
- Vorräte:
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
- unfertige Erzeugnisse;
- fertige Erzeugnisse und Waren;
- noch nicht abrechenbare Leistungen;
- geleistete Anzahlungen;
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
- Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
- Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
- Wertpapiere und Anteile:
- Anteile an verbundenen Unternehmen;
- sonstige Wertpapiere und Anteile;
- Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
- Vorräte:
- Rechnungsabgrenzungsposten.
- Aktive latente Steuern. (BGBl. I Nr. 22/2015)
- Eigenkapital:
- eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital); (BGBl. I Nr. 43/2016)
- Kapitalrücklagen:
- gebundene;
- nicht gebundene;
- Gewinnrücklagen:
- gesetzliche Rücklage;
- satzungsmäßige Rücklagen;
- andere Rücklagen (freie Rücklagen);
- Bilanzgewinn (Bilanzverlust),
davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
- Rückstellungen:
- Rückstellungen für Abfertigungen;
- Rückstellungen für Pensionen;
- Steuerrückstellungen;
- sonstige Rückstellungen.
- Verbindlichkeiten:
- Anleihen, davon konvertibel;
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
- erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
- Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- sonstige Verbindlichkeiten,
davon aus Steuern,
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
- Rechnungsabgrenzungsposten.
(BGBl. I Nr. 22/2015)