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Dokument-ID: 084460
Unternehmensgesetzbuch (UGB)
§ 347. Sorgfaltspflicht
Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite unternehmensbezogen ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen.