Demo-Dokumente
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Steuerbefreiungen durch das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)
Durch das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) werden Neugründungen unter bestimmten Voraussetzungen von Gebühren befreit.Gerda Schönsgibl - Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628160 -
Registrierungen beim Finanzamt
Jeder Unternehmer hat gem § 121 Bundesabgabenordnung (BAO) innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt die Betriebseröffnung zu melden.Gerda Schönsgibl - Nina Gasser-Koneczny - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628165 -
Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der Krise
Im Falle einer Unternehmenskrise zählt die Durchführung einer Überschuldensprüfung sowie die Einberufung einer Generalversammlung zu den Handlungspflichten eines GmbH-Geschäftsführers.Angela Perschl - Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628299