Demo-Dokumente
-
Kein Kostenersatzanspruch bei Einstellung der Exekution
Die Folgen des § 75 EO, nämlich Entfall des Kostenersatzanspruchs aus einem anderen, dem Gläubiger bekannten Grund, treten nicht nur bei positiver Kenntnis, sondern auch bei fahrlässiger Unkenntnis ein.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 442001 -
Arbeitsrechtliche Entgeltklage (Betrag bis EUR 2.500,–)
Die Bemessungsgrundlage für eine arbeitsrechtliche Entgeltklage richtet sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach dem Wert des Streitgegenstandes, also des einzuklagenden Arbeitsentgelts.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 623557 -
Honorarabrechnung
Dieser Beitrag vermittelt grundlegende Begriffe iZm der Honorarabrechnung, wie „Honoraranspruch“, „Kostenersatzanspruch“, „Honorarnote“ und „Kostennote“.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 668876