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Neue Maschinenverordnung: Was Sie unbedingt wissen müssen!
Die neue EU-Verordnung über Maschinenprodukte löst die Maschinenrichtlinie ab. Mit einer Übergangsfrist von 42 Monaten wirkt die neue Maschinenverordnung in den Mitgliedsstaaten direkt.
Update am 05.07.2023: Die Verordnung wurde am 29.06.2023 verlautbart und gilt ab dem 19.07.2023. Nach einer Übergangsfrist von 42 Monaten ist sie ab dem 14. Jänner 2027 für alle Maschinen anzuwenden.
Neue Maschinenverordnung: Aktueller Stand der Dinge
Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Veröffentlichung der neuen EU-Maschinenprodukteverordnung wurde am 18. April 2023 gesetzt. • [Fußnote: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:1f0f10ee-a364-11eb-9585-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF] An diesem Tag wurde die Verordnung mit einer großen Mehrheit angenommen. • [Fußnote: https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/votes.html] Der Veröffentlichungstermin laut EU-Amtsblatt sei aller Voraussicht nach Anfang Juli 2023. Die finale Version soll aber schon vorab zur Verfügung stehen.
Warum der Aufwand?
Durch die bisherige Regelung in Form einer Richtline konnten die einzelnen Mitgliedstaaten die Einhaltung der Ziele flexibler und individueller gestalten. In der Folge ergaben sich allerdings unterschiedliche Auslegungen der Richtline, was wiederum die Exportbedingungen in die verschiedenen EU-Länder komplizierter machte. Damit einhergingen auch Rechtsunsicherheiten für die Anwender, wie etwa Hersteller. Ziel der neuen EU-Maschinenprodukteverordnung ist es, diesen Verwaltungsaufwand zu verringern, indem die nationalen Auslegungen nun einheitlich gelten. Damit herrscht auch eine verbesserte Rechtsklarheit
Vor- und Nachteile: Richtlinie vs. Verordnung
Richtlinie | Verordnung | ||
+ | - | + | - |
Mehr Flexibilität bei der Einhaltung der Ziele | Unterschiedliche Auslegungen und tlw. daraus folgende Rechtsunsicherheiten | Verbesserte Rechtsklarheit da direkte Anwendung in Mitgliedsstaaten | Aufwand der Umstellung von RL zu VO |
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| Weniger Verwaltungsaufwand |
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| Weniger unterschiedliche Auslegungen national |
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Die nächsten Schritte
- Billigung der beschlossenen Fassung durch den Europäischen Rat
- Übersetzung der neuen Maschinenverordnung
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
| ca 3 Wochen
Inkrafttreten der Verordnung
| 42 Monate
- Stichtag: verpflichtende Umsetzung
Wer jetzt nicht vorausschaut, hat das Nachsehen!
Der Stichtag wirkt noch in weiter Ferne. Aber Achtung, das trügt! Denn bereits ab dem Stichtag müssen die Konformitätserklärung, technische Unterlagen usw. der neuen Verordnung entsprechen. Und das bedeutet eine Menge Aufwand, der besser rechtzeitig geplant sei. Wer die Umstellung bereits jetzt in Angriff nimmt, sichert sich eine fristgerechte und stressfreie Anpassung.
Seminarempfehlung zur neuen Maschinenverordnung:
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