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14.04.2023 | Personalverrechnung | ID: 1134476

Wohnraumbewertung – Erhöhung der Sachbezugswerte 2024

WEKA (aga)

Mit 01.04.2023 kam es zu einer Erhöhung der anzusetzenden Sachbezugswerte für die Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung. Wann gelten die neuen Werte der Wohnraumbewertung für die Lohnverrechnung?

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gem § 5 des Richtwertgesetzes anzusetzen.

Übersicht: Richtwerte pro m²

Bundesland

Werte
ab 01.04.2023

Werte
bis 31.03.2023

Burgenland

EUR 6,09

EUR 5,61

Kärnten

EUR 7,81

EUR 7,20

Niederösterreich

EUR 6,85

EUR 6,31

Oberösterreich

EUR 7,23

EUR 6,66

Salzburg

EUR 9,22

EUR 8,50

Steiermark

EUR 9,21

EUR 8,49

Tirol

EUR 8,14

EUR 7,50

Vorarlberg

EUR 10,25

EUR 9,44

Wien

EUR 6,67

EUR 6,15

Diese Werte stellen den Bruttopreis dar (inkl Betriebskosten iSd § 21 MRG, USt; exkl).

Achtung:

Die neuen Werte (Sachbezugswerte) gelten für die Lohnverrechnung erst für die Zeit ab 01.01.2024.

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