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17.11.2020 | Personalverrechnung | ID: 1061434

Pendlerpauschale bei Corona-Kurzarbeit und Home-Office verlängert!

WEKA (aga)

In der Regel steht die Pendlerpauschale für Tage im Home-Office nicht zu, da kein Aufwand für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte vorliegt. Doch gilt dies auch während der Corona-Krise?

Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur aufgrund der derzeitigen COVID-19-Krise nicht mehr bzw nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt, bleibt die Pendlerpauschale wie bisher trotz

  • Corona-Kurzarbeit
  • Home-Office wegen Corona-Krise und
  • Dienstverhinderungen wegen Corona-Krise

für Lohnzahlungszeiträume bis 31.03.2021 weiterhin steuerfrei.

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