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Häufige Fehler im Arbeitsrecht: Anwendung des Kollektivvertrags
In der Anwendung von Kollektivverträgen unterlaufen Arbeitgebern leicht Fehler, die in der Folge sehr teuer werden können. Wie Sie unnötige Fehler bei der KV-Einstufung vermeiden.
Richtige Zuordnung zum Kollektivvertrag
In der Praxis stellt vor allem die Ermittlung des richtigen Kollektivvertrags bei mehreren Gewerbeberechtigungen den Arbeitgeber vor Herausforderungen. Denn über die Unternehmenstätigkeit wird ermittelt, welchem Kollektivvertrag die Arbeitnehmer zugeordnet werden müssen – samt aller Regelungen zu:
- Einstufung,
- Mindestentgelten,
- Sonderzahlungen
- usw.
Ein falscher Kollektivvertrag, der ein niedrigeres Lohnniveau vorschreibt, führt rasch zur Unterentlohnung nach dem LSD-BG. Zudem drohen Nachzahlungen im Rahmen einer GPLA („Betriebsprüfung“ oder „Außenprüfung“) in Form von Sozialversicherungsbeiträgen.
Richtige Einstufung des Arbeitnehmers
Doch nicht nur die Ermittlung des richtigen Kollektivvertrags bei mehreren aufrechten Gewerbeberechtigungen oder in „Mischbetrieben“ stellt Arbeitgeber regelmäßig vor Probleme, sondern auch die Einstufung in die richtige Verwendungs- bzw Beschäftigungsgruppe. Hierbei können teure Fehler unterlaufen, wenn die Vordienstzeiten nicht entsprechend berücksichtigt werden und es in der Folge ebenfalls zu Nachzahlungen kommen kann.
Das Mitarbeitergespräch als wichtige Hilfe bei der korrekten Einstufung
Wichtig für den Arbeitgeber ist es auch, rechtzeitig zu erkennen, ob sich der Arbeitnehmer im Laufe der Beschäftigung zB aufgrund von Fortbildungen fachlich weiterentwickelt hat und in der Folge mehr Verantwortung oder komplexere Tätigkeiten im Unternehmen übernommen hat.
Um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, müssen Arbeitgeber darauf achten, dass sich die persönliche Weiterentwicklung des Arbeitnehmers in einer höheren Verwendungs-/Beschäftigungsgruppe widerspiegelt.
Das Mitarbeitergespräch kann bezüglich der tatsächlichen Aufgaben des Arbeitnehmers eine wertvolle Informationsquelle sein.
Arbeitshilfe: Internes Kontrollsystem zur KV-Einstufung
Damit Sie unnötige Fehler bei der KV-Einstufung vermeiden, finden Sie nachfolgend eine Arbeitshilfe zur Einrichtung eines einfachen Kontrollsystems. Mithilfe der Kontrollpunkte können Sie die gröbsten Fehler bei der Einstufung in den Kollektivvertrag und teure Nachzahlungen vermeiden! |
Seminartipp! Häufige Fehler im Arbeitsrecht vermeiden