© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

15.08.2020 | Umwelt & Betriebsanlagen | ID: 1023772

Genehmigungen im Betriebsanlagenrecht für SFK und BSB – Arbeitssicherheit (Teil 6)

Josef Schaffer

DI Josef Schaffer beschreibt im Teil 6 der Newsletter-Reihe die Inhalte, den Umfang und die Wichtigkeit des Themas Arbeitssicherheit im Zuge eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens. Welche Probleme können dabei auftreten?

Einleitung

Wie bereits in den Teilen 2 + 3 der Reihe beschrieben, ist das Thema ArbeitnehmerInnenschutz kein Schutzziel in der Gewerbeordnung, stellt aber trotzdem ein zentrales Element in einem Genehmigungsverfahren dar.

Das liegt daran, dass ein Unternehmen, welches MitarbeiterInnen beschäftigt, diese gemäß den ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen betreiben muss. Da diese Aspekte im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt sind, ist das Arbeitsinspektorat als Partei bei solchen Gewerberechtsverhandlungen geladen.

Tipp:

Klären Sie schwierige Sachverhalte bereits im Vorfeld mit Ihrem Arbeitsinspektorat!

Inhalte

Neben den Inhalten des ASchG im Allgemeinen, sind insbesondere die auf die Betriebsanlage bzw geplanten Tätigkeiten jeweils zutreffenden Verordnungen zu berücksichtigen. Diese sind zumeist (nicht vollständig):

  1. Arbeitsstättenverordnung: Hier werden die näheren Anforderungen im Hinblick auf die baulichen Voraussetzungen geregelt – insbesondere
    1. Anforderungen an Verkehrswege, Stiegen, Beleuchtung und Lüftung, Türen, Ausgänge, die Sicherung der Flucht (Fluchtwege, Notausgänge, Kennzeichnung),
    2. Anforderungen an Arbeitsräume (Abmessungen, Belichtung und Sicherverbindung, Raumklima, etc.), Sanitäre Vorkehrungen und Sozialreinrichtungen (Toiletten, Waschräume, Spinde, Aufenthaltsräume, etc.), Erste Hilfe und Brandschutz.
  2. Arbeitsmittelverordnung: Regelungen im Hinblick auf Maschinen und Anlagen (Information und Unterweisung, Prüfpflichten), Regelungen für bestimmte Arbeitsmittel (Krane, Hebebühnen, Arbeitskörbe, selbstfahrende Arbeitsmittel, etc.), Leitern und Gerüste und Beschaffenheit von Arbeitsmitteln.
  3. Sonstige Verordnungen: Solche im Hinblick auf elektrischen Strom, Flüssiggas, Lärm und Vibrationen, Explosionsschutz (VEXAT), elektromagnetische Felder, optische Strahlung, etc.

Tipp:

Erheben Sie jene Verordnungen, welche überhaupt notwendig sind – seien Sie nicht erstaunt – es kommt auch vor, dass das Arbeitsinspektorat verlangt, dass bekanntgegeben wird, dass etwas nicht gemacht wird!

Wichtigkeiten – Problemstellungen

Aus meiner langjährigen Erfahrung stellen insbesondere folgende Themen eine sehr hohe Wichtigkeit dar bzw gibt es zumeist den höchsten Nachweisbedarf und Probleme:

  • Belichtung und Sichtverbindung – zu gering oder keine Sichtverbindung
  • Fluchtwege und Notausgänge – Länge, Kennzeichnung
  • Toiletten – Beschäftigte und Kunden getrennt
  • Brandschutz – Art und Anzahl der Löscher
  • Lärm und Vibrationen – baulicher Lärmschutz
  • Explosionsschutz – Zonenfestlegung vor Einrichtung, Dokumente
  • Maschinen – CE Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Hinweis:

Für SFK oder BSB ist dieses Kapitel zumeist die geringste Herausforderung – die Problematik liegt eher in einer Darstellung, dass es ein Außenstehender auch versteht.

Formulieren Sie es entsprechend einfach!

Homepage: www.topsicher.at

Mehr zum Thema

Genehmigungen im Betriebsanlagenrecht für SFK und BSB – Einleitung (Teil 1)

Genehmigungen für SFK und BSB – Rechtliche Aspekte (Teil 2)

Genehmigungen für SFK und BSB – Handelnde Personen (Teil 3)

Genehmigungen für SFK und BSB – Das Genehmigungsprojekt (Teil 4)

Genehmigungen für SFK und BSB – Die Betriebsbeschreibung (Teil 5)

Ähnliche Beiträge

  • Bestimmungen zum Abfallwirtschaftsrecht bei der Betriebsanlagengenehmigung – was müssen Sie beachten?

    Zum Beitrag
  • Lärm- und Geruchsbelästigung durch Betriebsanlagen – Probleme im Genehmigungsprozess

    Zum Beitrag
  • Genehmigungen im Betriebsanlagenrecht für SFK und BSB – Einleitung (Teil 1)

    Zum Beitrag