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Genehmigungen im Betriebsanlagenrecht für SFK und BSB – Die Betriebsbeschreibung (Teil 5)
DI Josef Schaffer beschreibt im Teil 5 der Newsletter-Reihe die Inhalte, den Umfang und die Wichtigkeit der Betriebsbeschreibung im Zuge eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens.
Einleitung
Die Betriebsbeschreibung soll die Behörden in die Lage versetzen, das Projekt in seinem Umfang zu erfassen und die richtigen Schlüsse über die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und die betroffenen Menschen zu ziehen.
Tipp:
Stellen Sie das Projekt so dar, wie Sie es tatsächlich umsetzen wollen – denn nur das, was Sie beschrieben haben, wird genehmigt.
Inhalte
- Genehmigung: Stellen Sie dar, was genehmigt werden soll – zB „Errichtung einer Betriebsanlage“, „Änderung der Betriebsanlage durch einen Zubau und der Aufstellung neuer Maschinen“, „Errichtung und Betrieb eines Kfz-Betriebes“, o.ä.
- Beschreibung: Stellen Sie in kurzen Worten eine genauere Beschreibung des Vorhabens dar. Es soll eine Erweiterung des Genehmigungsansuchens sein. In den meisten Fällen sollen es nur einige Absätze sein.
Tipp:
Schreiben Sie keinen Roman, nur jene Angaben, welche für die Genehmigung wichtig sind.
- Umfang bzw Größenordnung: Es sollen Aussagen im Hinblick auf den geplanten Umfang der Anlage sein. Dazu gehören zB:
- Die Anzahl der Kfz-Reparaturen pro Tag
- Die Anzahl der Verabreichungsplätze bei einem Restaurant
- Die produzierten Teile pro Zeiteinheit
- Die notwendigen Zu- und Abfahrten
- Die Ausweitung der Produktion um wie viele Teile
- Genauigkeit: Sie sollten das Vorhaben so detailliert wie notwendig und so kurz wie möglich darstellen – einfach gesagt, aber schwer gemacht!
Bedenken Sie immer, welche Angaben sind für eine Beurteilung für die Behörde und die Sachverständigen wichtig.
- Teile der Beschreibung – Inhalte: Neben der Beschreibung des Projektes werden in weiteren Kapiteln die Auswirkungen im Hinblick auf den ArbeitnehmerInnenschutz, die Umweltauswirkungen und die Abfallwirtschaft dargestellt – diese Aspekte werden in den folgenden Newslettern dargestellt.
Hinweis:
Schreiben Sie die oben angesprochenen Aspekte zusammen und lassen Sie diese von einem oder einer „Außenstehenden“ durchlesen – es soll für diese Person verständlich sein!
Homepage: www.topsicher.at
Genehmigungen im Betriebsanlagenrecht für SFK und BSB – Einleitung (Teil 1)
Genehmigungen für SFK und BSB – Rechtliche Aspekte (Teil 2)
Genehmigungen für SFK und BSB – Handelnde Personen (Teil 3)
Genehmigungen für SFK und BSB – Das Genehmigungsprojekt (Teil 4)