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21.08.2020 | Umwelt & Betriebsanlagen | ID: 1026474

Lärm- und Geruchsbelästigung durch Betriebsanlagen – Probleme im Genehmigungsprozess

Josef Schaffer

DI Josef Schaffer beschreibt im Teil 7 der Newsletter-Reihe das Thema Umweltauswirkungen wie Lärm und Geruch, die im Zuge eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens eine Rolle spielen. Was sollten SFK und BSB beachten, um Probleme zu vermeiden?

Einleitung

Neben dem Schutz der Personen im Betrieb ist der Schutz der Nachbarn und die Auswirkungen auf die Umwelt durch „Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterungen oder in anderer Weise“ der zweite Schwerpunkt im Verfahren.

Abhängig von den Auswirkungen des Betriebes auf sein Umfeld, kann dies zu einem der aufwendigsten Themen im Genehmigungsverfahren werden.

Tipp:

Überlegen Sie, welche Auswirkungen der Betrieb auf Nachbarn hat, damit Sie bereits im Vorfeld die richtige Unterstützung (Fachplaner, etc.) einbinden.

Inhalte

Zu beurteilen sind die Immissionen bei den Nachbarn (alles das dort ankommt) – das bedeutet, dass neben den Emissionen (alles, das vom Betrieb ausgeht), vor allem die Entfernung zu den Nachbarn der wichtigste Faktor ist.

Neben dieser Betrachtungsweise gibt es bei einigen Aspekten Grenzwerte, welche bei den Emissionen eingehalten werden müssen.

  1. Arbeitszeit: Dies ist zwar keine eigener Punkt der Betrachtungen, hat aber bei allen Belästigungen einen erheblichen Einfluss. Dies liegt daran, dass es insbesondere einen großen Unterschied macht, ob die Belastung nur tagsüber oder auch in der Nacht oder sogar an Wochenenden und Feiertagen vorliegt.

Hinweis:

Grundsätzlich sind Belastungen tagsüber weniger belästigend.

  1. Abluft: Hier sollen die durch den Betrieb der Anlage nach außen abgegebenen Abluftströme dargestellt werden. Wichtig ist, dass neben der Produktion auch die Nebenprozesse dargestellt werden
    1. Heizung
    2. Lüftungen mit belasteter Abluft
    3. Transport (intern und extern)

Hinweis:

Neben gesundheitsgefährdenden Abluftinhaltsstoffen (zumeist mit Grenzwerten geregelt) werden hier auch der Geruch (hierzu zählt die oft sehr niedrige Geruchsschwelle – schwierige und teure Überprüfungen) und der Ausstoß von Rauch und Staub betrachtet.

  1. Lärm: Dieser Aspekt betrifft den Lärm, der den Nachbarn belästigt

Vorsicht:

Früher war die Gesundheitsgefährdung der Maßstab!

    1. Maschinen und Anlagen
    2. Lüftungen, Außengeräte
    3. Transport – intern, Zu- und Abfahrten der MitarbeiterInnen, Kunden und Lieferanten
  1. Erschütterungen: Dieser Aspekt trifft eher selten zu, kann aber bei großen Erschütterungen (Stanzen, Sprengungen, oä) vorkommen, wobei auch Erschütterungen der Zu- Und Abfahrten ein Problem darstellen können.
  2. Wasser, Abwasser: Dies kann im übertragenen bzw mit zu behandelnden Wasserrecht liegen, der Wasserbereitstellung und Regenwasserableitung, Löschwasser oder auch Lagerungen wassergefährdender Stoffe.
  3. Verkehr: Dieser Aspekt trifft die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, natürlich insbesondere beim Übergang zu den öffentlichen Verkehrsflächen und Straßen.

Tipp:

Klären Sie vorliegende Umweltauswirkungen besonders umfassend ab – es reduziert Probleme im Genehmigungsprozess, während des Betriebes und mit den Nachbarn!

Homepage: www.topsicher.at

Mehr zum Thema

Genehmigungen im Betriebsanlagenrecht für SFK und BSB – Einleitung (Teil 1)

Genehmigungen für SFK und BSB – Rechtliche Aspekte (Teil 2)

Genehmigungen für SFK und BSB – Handelnde Personen (Teil 3)

Genehmigungen für SFK und BSB – Das Genehmigungsprojekt (Teil 4)

Genehmigungen für SFK und BSB – Die Betriebsbeschreibung (Teil 5)

Genehmigungen für SFK und BSB – Arbeitssicherheit (Teil 6)

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