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Dienstzettel
Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszuhändigen. Darunter versteht man die schriftliche Mitteilung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag.
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Inhalt eines Dienstzettels
Dem Arbeitnehmer ist bei Abschluss des Dienstvertrages vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag (Dienstzettel) auszuhändigen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257490 -
Dienstzettel – Angestellte
Vorlage eines Dienstzettels für Angestellte. Bei Abschluss des Dienstvertrages ist dem Arbeitnehmer ein Dienstzettel über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag auszuhändigen.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 877084