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Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind jenes Entgelt, welches dem Dienstnehmer in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen (wiederkehrend) gewährt wird.
Praxiswissen
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Sonderzahlungen, sonstige Bezüge
Unter Sonderzahlungen versteht man alle Entgeltbezüge, die der Dienstnehmer regelmäßig in größeren Zeitabständen (viertel-, halbjährlich, jährlich) wiederkehrend oder auch nur einmalig neben seinen laufenden Bezügen erhält.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023121 -
Aliquotierung von Sonderzahlungen
Da Sonderzahlungen für ein Kalenderjahr zustehen, werden, wenn ein Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr nicht ganzjährig beschäftigt ist, die Sonderzahlungen anteilsmäßig zur tatsächlichen Arbeitszeit berechnet.Cornelia Schweiger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252833 -
Lohnsteuerliche Behandlung von Sonderzahlungen
Zu den Sonderzahlungen zählen zB Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration, Jubiläumsgelder oder Einmalprämien.Cornelia Schweiger - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252737
Muster
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Freiwillige einmalige Zuwendung (Einmalprämie)
Möchte der Dienstgeber verhindern, dass aus einer über mehrere Jahre hindurch gewährten Einmalprämie ein Rechtsanspruch entsteht, so ist vor jeder Auszahlung der Prämie auf die Freiwilligkeit hinzuweisen.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970402