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Steuerfreie Bezüge
Die gesetzlichen Grundlagen für steuerfreie Bezüge finden sich in § 3 EStG. Zu den steuerfreien Bezügen zählen zB freiwillige soziale Zuwendungen, Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer oder die Benützung von Einrichtungen und Anlagen des Dienstgebers.
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Steuerfreie Bezüge – Grundlagen
In § 3 Abs 1 EStG werden sachliche Steuerbefreiungen aufgezählt. Bestimmte steuerfreie Bezüge lösen bei Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung eine besondere Berechnung aus.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247232 -
Freiwillige soziale Zuwendungen
Von der Lohnsteuer sind freiwillige soziale Zuwendungen des Arbeitgebers an den Betriebsratsfonds befreit. Erst die Weitergabe an die Arbeitnehmer kann eine Steuerpflicht auslösen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257253 -
Zukunftssicherungsmaßnahmen
Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese für den einzelnen Arbeitnehmer EUR 300,– jährlich nicht übersteigen, sind von der Lohnsteuer befreit.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252119 -
Mitarbeiterbeteiligung
Dieses Dokument informiert Sie unter anderem über die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen und darüber, welche Beteiligungsformen solcherweise erworben werden können.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242227 -
Trinkgelder
Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern ist nur dann gegeben, wenn diese ortsüblich und freiwillig sind, von dritter Seite zugewendet werden und die Annahme nicht aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen untersagt sind.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242151 -
Steuerfreie Tagesgelder
Unternimmt der Dienstnehmer im Auftrag des Dienstgebers eine Dienstreise kann dieser ihm Tagesgelder ausbezahlen.Sie stellen nicht steuerbare Leistungen des Dienstgebers dar. Sie zählen nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252202 -
Auslandsmontage – Begünstigte Auslandstätigkeit
Die Neuregelung der begünstigten Auslandsmontage sieht eine 60 % Befreiung der laufenden Einkünfte aus der Auslandstätigkeit vor. Diese unterliegt jedoch einer Betragsbegrenzung und ist an das Vorhandensein erschwerender Umstände im Ausland geknüpft.WEKA (red) - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282436 -
Mitarbeiterrabatte
Für sämtliche Berufsgruppen gibt es einen allgemeinen Freibetrag bzw eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte. Unter welcher Voraussetzung diese Befreieung gewährt wird, verrät Ihnen der nachstehende Beitrag.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 779264