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Zulagen, Zuschläge
Zu den bekanntesten Zulagen und Zuschlägen zählen der Überstundenzuschlag, der Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigten oder die SEG-Zulagen.
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Überstundenzuschläge, Überstundenpauschale
Überstundenarbeit liegt vor, wenn die Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden. Für Überstundenarbeit gebührt ein Überstundenzuschlag oder ein Zeitausgleich.WEKA (red) - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252038 -
SEG-Zulagen
SEG-Zulagen wie die Schmutzzulage werden dem Arbeitnehmer deshalb gewährt, weil die Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023165 -
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) müssen zusätzlich zum Stundenlohn gewährt werden, damit diese steuerfrei behandelt werden können.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247065 -
Corona-Prämie
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern für die Jahre 2020 und 2021 eine steuerfreie Corona-Prämie auszahlen. Für die Steuerfreiheit müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1065934