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Dienstzeugnis
Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Dienstnehmer auf sein Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen.
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Ausstellung eines Dienstzeugnisses
Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Dienstnehmer auf sein Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251891 -
Dienstzeugnis, einfach
Muster eines einfachen Dienstzeugnisses mit ausführlichen Anmerkungen. Ein Dienstzeugnis, welches die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, enthält nur die Personalien des Dienstnehmers, sowie Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 780505 -
Dienstzeugnis, qualifiziert
Ein qualifizierten Dienstzeugnis wie dieses Muster enthält nicht nur Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung, sondern es erfolgt auch die Bewertung der Arbeitsleistung, der Qualifikation und des dienstlichen Verhaltens des Dienstnehmers.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 780508