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Kündigung
Kündigung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf einer bestimmten Frist. Dabei sind Kündigungsfristen und Kündigungstermin unbedingt zu beachten.
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Kündigung – Grundlagen
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Kündigung von Angestellten und Arbeitern
§ 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch den Arbeitgeber, als auch durch den Arbeitnehmer. Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212 -
Kündigung von Arbeitern
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei Arbeitern 14 Tage. Diese Regelung gilt jedoch nur, sofern es keine abweichenden kollektivvertraglichen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen gibt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246223 -
Kündigung – Betriebsratsverständigung
Gem § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden des (jeweils zuständigen) Betriebsrats zu verständigen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241570 -
Kündigung – Verständigung des Betriebsrates
Gemäß § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden zu verständigen. Hier eine Mustervorlage für eine solche Verständigung.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970376 -
Kündigungsfrühwarnsystem
Arbeitgeber müssen das AMS schriftlich über geplante Massenkündigungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen informieren. Auch einvernehmliche Auflösungen auf Initiative des Arbeitgebers und ungerechtfertigte Entlassungen sind zu berücksichtigen.WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251645 -
Nichteinhaltung von Kündigungsbestimmungen
Im Falle der Nichteinhaltung von Kündigungsbestimmungen kommt es zu frist- und terminwidrigen Kündigungen, die zwar grundsätzlich Beendigungswirkung haben, jedoch für den Kündigenden nachteilige Folgen mit sich bringen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251201 -
Finanzielle Ansprüche bei Kündigung
Auch nach einer Kündigung bestehen noch (gegenseitige) finanzielle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis wie Urlaubsersatzleistung oder Ausbildungskostenrückersatz.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256605 -
Kündigung im Krankenstand
Erkrankt der Arbeitnehmer erst nach Zugang der Kündigungserklärung, enden sowohl das Arbeitsverhältnis als auch der Entgeltanspruch mit dem Ende der Kündigungsfrist.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251555 -
Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung ist eine (aufschiebend oder auflösend) bedingte Arbeitgeberkündigung. Dieser Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten dieser Form der Beendigung, etwa den Punkten Zumutbarkeit, Sozialwidrigkeit und Anfechtung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246664 -
Änderungskündigung – Gehalts- und Arbeitszeitreduktion (auflösend bedingte Änderungskündigung)
Der Arbeitgeber spricht hier die Änderungskündigung sofort aus, erklärt aber, dass die Kündigung rechtsunwirksam wird, wenn der Arbeitnehmer dem gleichzeitig gemachten Änderungsanbot zustimmt.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 780475 -
Kündigung von sonstigen Arbeitsverhältnissen
Die Besonderheiten bei der Kündigung von „atypischen Beschäftigungsformen“ werdem am Beispiel freier DienstnehmerInnen, geringfügig Beschäftigter sowie ArbeitnehmerInnen mit Elternteilzeitvereinbarung erörtert.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256243 -
Änderungskündigung – Vereinbarung zur Annahme des Änderungsangebotes
Mustervereinbarung zur Annahme eines Änderungsangebotes im Rahmen einer Änderungskündigung. Stimmt der Arbeitnehmer der vorgeschlagenen Vertragsänderung zu, gilt die Kündigung als nicht ausgesprochen bzw als zurückgezogen.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970232 -
Kündigung – Stellungnahme des Betriebsrates
Dieses Muster dient als Vorlage eines Schreibens des Betriebsrates bezugnehmend auf eine beabsichtigte Kündigung eines Dienstnehmers.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970373 -
Kündigung Dienstgeber – Verbrauch Resturlaub
Dieses Muster beinhaltet neben der Kündigung eines Dienstverhältnisses das Angebot, den nicht verbrauchten Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist nach vorheriger Anmeldung zu konsumieren.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 796380 -
Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses
Muster-Meldung an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer über die vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist die vorzeitige Auflösung möglich. Mit ausführlichen Erläuterungen zur vorzeitigen Auflösung.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 865618 -
Entgeltreduktion, einvernehmlich
Bei einer einvernehmlichen Entgeltreduktion handelt es sich um eine Verschlechterungsvereinbarung. Diese muss zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber vereinbart werden. Einseitige Änderungen sind rechtsunwirksam.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970328 -
Kündigung durch den Dienstgeber
Musterschreiben zur Kündigung eines Dienstnehmers mit ausführlichen Anmerkungen zu Kündigungstermin und Kündigungsfrist sowie mit Praxisbeispielen zu terminwidrigen Kündigungen.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 780631 -
Kündigung – außergerichtlicher Vergleich
Muster dient als Vorlage für einen außergerichtlichen Vergleich über Ansprüche nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970344 -
Änderungskündigung – Beschäftigungsgruppenumstufung
Muster einer auflösend bedingten Änderungskündigung. Der Arbeitgeber spricht die Kündigung aus, erklärt aber gleichzeitig, dass die Kündigung rechtsunwirksam wird, wenn der Arbeitnehmer dem mit der Kündigung gemachten Änderungsanbot zustimmt.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 796279