Bei der Lohnpfändung beantragt ein Gläubiger die gerichtliche Pfändung der Lohnforderungen. Nach dem Einlangen einer Lohnpfändung muss der Dienstgeber bestimmte Pflichten beachten.
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Lohnpfändung
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Pfändung von Bezügen
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Aufrechnung im aufrechten Dienstverhältnis
Rechtsgeschäftliche Verfügungen über unpfändbare Forderungen (Existenzminimum) sind rechtlich unwirksam. Damit soll dem Arbeitnehmer ein Mindesteinkommen garantiert werden.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257888