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Reduzierter AlV-Beitrag für Niedrigverdiener 2020
In der Regel beträgt der AlV-Beitrag 6 %. Gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte leisten Niedrigverdiener keinen oder einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Die Bezieher von niederen Einkommen (die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz pflichtversichert sind) leisten einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Mit 01.01.2020 gilt voraussichtlich folgende Staffelung:
Grenzwert 2020 | Höhe |
bis EUR 1.733,00 | beitragsfrei |
EUR 1.733,01 bis EUR 1.891,00 | 1 % |
EUR 1.891,01 bis EUR 2.049,00 | 2 % |
ab EUR 2.049,01 | 3 % |
Der vom Dienstgeber zu tragende Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist weiterhin 3 % der Bemessungsgrundlage.
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