Dokument-ID: 1053104
Vorschrift
Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG)
Inhaltsverzeichnis
Anlage 1 zu § 40
idF BGBl. I Nr. 102/2007 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2008
Formblatt A - Bilanz der Betriebliche Vorsorgekasse
AKTIVA
A. | Anlagevermögen 1 I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | II. | Sachanlagen | III. | Finanzanlagen |
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B. | Umlaufvermögen 1 I. | Vorräte | II. | Forderungen | III. | Wertpapiere und Anteile | IV. | Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken |
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C. | Rechnungsabgrenzungsposten |
D. | Aktiva der Veranlagungsgemeinschaft I. | Bargeld und Guthaben auf Euro lautend | II. | Bargeld und Guthaben auf ausländische Währungen lautend | III. | Darleheb und Kredite auf Euro lautend | IV. | Ausleihungen auf ausländische Währungen lautend | V. | Forderungswertpapiere auf Euro lautend | VI. | Forderungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend | VII. | Sonstige Forderungswertpapiere und Beteiligungswertpapiere auf Euro lautend | VIII. | Sonstige Forderungswertpapiere und Beteiligungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend | IX. | Anteilscheine von Immobilienfonds auf Euro lautend | X. | Anteilscheine von Immobilienfonds auf ausländische Währung lautend | XI. | Forderungen | XII. | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | XIII. | Sonstige Aktiva |
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PASSIVA
A. | Eigenkapital I. | Grundkapital | II. | Kapitalrücklagen 1 | III. | Gewinnrücklagen 1 | IV. | Rücklage für die Erfüllung der Kapitalgarantie | V. | Rücklage für die Erfüllung der Zinsgarantie | VI. | Bilanzgewinn/Bilanzverlust |
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B. | Unversteuerte Rücklagen 1 |
C. | Rückstellungen |
D. | Verbindlichkeiten 1 |
E. | Rechnungsabgrenzungsposten |
F. | Passiva der Veranlagungsgemeinschaften I. | Abfertigungsanwartschaft | II. | Verbindlichkeiten | III. | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | IV. | Sonstige Passiva |
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Formblatt B - Gewinn- und Verlustrechnung der Betriebliche Vorsorgekasse
A. | Ergebnis der Veranlagungsgemeinschaft I. | Veranlagungserträge | II. | Garantie | III. | Beiträge | IV. | Kosten | V. | Auszahlungen von Abfertigungsleistungen | VI. | Ergebnis der Veranlagungsgemeinschaft | VII. | Verwendung des Ergebnisses der Veranlagungsgemeinschaft |
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B. | Erträge und Aufwendungen der BV-Kasse 1. | Verwaltungskosten | 2. | Betriebsaufwendungen a. | Personalaufwand - Löhne
- Gehälter
- Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Betriebliche Vorsorgekassen
- Aufwendungen für Altersversorgung
- Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
- Sonstige Sozialaufwendungen
| b. | Abschreibungen auf das Anlagevermögen | c. | Sonstige Betriebs-, Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen |
| 3. | Finanzerträge a. | Erträge aus Beteiligungen | b. | Zinsenerträge und sonstige laufende Erträge aus der Veranlagung der Eigenmittel und der nicht zu Veranlagungsgemeinschaften zugeordneten Fremdmittel | c. | Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen, die nicht den Veranlagungsgemeinschaften zugeordnet sind |
| 4. | Finanzaufwendungen a. | Aufwendungen aus Beteiligungen | b. | Abschreibungen auf sonstige Finanzanlagen, die nicht den Veranlagungsgemeinschaften zugeordnet sind | c. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
| 5. | Sonstige Erträge und Aufwendungen | 6. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 7. | Außerordentliches Ergebnis a. | außerordentliche Erträge | b. | außerordentliche Aufwendungen |
| 8. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 9. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 10. | Veränderung von Rücklagen a. | Zuweisungen - zu unversteuerten Rücklagen
- zu Gewinnrücklagen
- zur Kapitalgarantierücklage
- zur Zinsgarantierücklage
| b. | Auflösungen - unversteuerter Rücklagen
- von Kapitalrücklagen
- von Gewinnrücklagen
- der Kapitalgarantierücklage
- der Zinsgarantierücklage
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| 11. | Gewinn-/Verlustvortrag | 12. | Bilanzgewinn/-verlust |
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1) Die mit Fußnote „1“ gekennzeichneten, mit Buchstaben oder römischen Zahlen bezeichneten Hauptposten sind in die im HGB mit arabischen Zahlen bezeichneten Einzelposten zu untergliedern.