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Demo-Dokumente
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Wirtschaftliches Eigentum
Wirtschaftliches Eigentum liegt vor, wenn nicht zivilrechtliches Eigentum erworben wurde, die Gebietskörperschaft jedoch wie ein Eigentümer – etwa durch Besitz oder Verfügungsmacht – über die Sache herrscht.Michael Dessulemoustier-Bovekercke - Vivian Dinstl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 900117 -
Gemeindevoranschlag
Der Voranschlag – zu dem Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet sind – ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmäßigen Mittelaufbringungen und -verwendungen.Michael Dessulemoustier-Bovekercke - Vivian Dinstl - Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 900384 -
Immaterielle Vermögenswerte
Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass große Unterschiede zwischen der Aktivierbarkeit immaterieller Vermögenswerte nach nationalen und den internationalen Rechnungslegungsvorschriften bestehen.Michael Dessulemoustier-Bovekercke | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 902787