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Demo-Dokumente

  • Grundsteuer

    Die Grundsteuer ist im Grundsteuergesetz 1955 geregelt und erfasst den inländischen Grundbesitz. Sie wird von den Gemeinden eingehoben, denen die Grundsteuererträgnisse auch zukommen.
    Alexander Kdolsky - WEKA (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 844908
  • Zusammenfassen von BgA

    Grundsätzlich ist jeder Betrieb gewerblicher Art als eigenes Steuersubjekt zu werten. Nur in Ausnahmefällen ist eine Zusammenfassung von mehreren BgA zu einer Einheit möglich.
    Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1004481
  • Mischbetriebe

    In diesem Fachbeitrag finden Sie wichtige Informationen zu sogenannten Mischbetrieben inklusive einigen nützlichen Beispielen.
    Armin Obermayr - Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1004667
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