© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Demo-Dokumente
-
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist im Grundsteuergesetz 1955 geregelt und erfasst den inländischen Grundbesitz. Sie wird von den Gemeinden eingehoben, denen die Grundsteuererträgnisse auch zukommen.Alexander Kdolsky - WEKA (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 844908 -
Zusammenfassen von BgA
Grundsätzlich ist jeder Betrieb gewerblicher Art als eigenes Steuersubjekt zu werten. Nur in Ausnahmefällen ist eine Zusammenfassung von mehreren BgA zu einer Einheit möglich.Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1004481 -
Mischbetriebe
In diesem Fachbeitrag finden Sie wichtige Informationen zu sogenannten Mischbetrieben inklusive einigen nützlichen Beispielen.Armin Obermayr - Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1004667