Trennpflicht für Gipsplattenabfälle ab 1. April!
Ab 1. April 2025 müssen Sie Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestrichabfälle in drei Gruppen getrennt und trocken lagern. Dies gilt unabhängig von Menge und Verunreinigungsgrad! Haben Sie bei Ihrem Bauprojekt genügend Platz zur richtigen Lagerung von Gipsplattenabfällen eingeplant?
Um die neuen abfallrechtlichen Vorgaben frühzeitig in Ihrer Bauplanung zu berücksichtigen und die Voraussetzungen für Wiederverwendung, Verwertung und Recycling zu schaffen, sichern Sie sich jetzt das neue WEKA-Handbuch inklusive Online-Buch „Bau- und Abbruchabfälle“.
Ihre Vorteile:
- Sie behalten die aktuellen abfallrechtlichen Anforderungen im Blick und können diese bei Ihrer Planung berücksichtigen.
- Sie planen Rückbauten effizient, denn Sie kennen die unterschiedlichen Anforderungen an Aushubmaterialien, Baurestmassen und Baustellenabfälle.
- Sie beziehen die Wiederverwertung von Bauteilen frühzeitig in Ihre Planung ein, denn Sie wissen genau, unter welchen Bedingungen eine Wiederverwendung möglich ist.