31. März 2024:
letzter Tag für die Kommunalsteuererklärung 2023
Effiziente Kommunalsteuerverwaltung mit über 80 Musterbescheiden und Praxistipps des BAO-Experten Robert Koch
Erhalten Sie bis 31.3.2024 keine oder unvollständige Kommunalsteuererklärungen, müssen Sie schnell reagieren. Bemessungsgrundlagen müssen ermittelt, Berichtigungserklärungen eingefordert und Kommunalsteuer-Festsetzungsbescheide erlassen werden.
Alle Musterschreiben, Abgabenbescheide und FinanzOnline-Abfragen, die Sie für eine effiziente Kommunalsteuerverwaltung benötigen, finden Sie in unserem Praxishandbuch plus Onlinebuch-Zugang
Die Vorteile des Handbuchs „Abgabenverfahren“:
- Über 80 vorformulierte Mustervorlagen: von Aufforderungen zur Entrichtung der Kommunalsteuer über die Androhung einer Zwangsstrafe bis zum Erlass eines Kommunalsteuer-Festsetzungsbescheids.
- Sie nutzen die Eingabe- und Abfrageoptionen von FinanzOnline gezielt und wissen, wie Sie mit „Nullerklärungen“ umgehen müssen.
- Mit Praxistipps des Kommunalsteuer-Experten Robert Koch klären Sie auch Spezialfragen kompetent, zB zur schätzungsweisen Rückrechnung auf die Bemessungsgrundlage.
„Kommentierte Mustervorlagen gibt es für ausgewählte Anwendungsfälle, wie zB Rechtsmittelbelehrungen für BAO-Bescheide im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinden, Behebungsbescheide, Säumnis- und Verschmelzungszuschlag sowie Berichtigung von Bescheiden. Das vorliegende Werk bildet daher einen unverzichtbaren Arbeitsbehelf für die mit der Vollziehung des Abgabenrechtes beschäftigten Mitarbeiter in den Gemeinden.“ Mag. He., Oberösterreichische Gemeindezeitung, OÖ Gemeindebund, November 2015, Seite 301 |
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Erhalten Sie bis 31.3.2024 keine oder unvollständige Kommunalsteuererklärungen, müssen Sie schnell reagieren. Bemessungsgrundlagen müssen ermittelt, Berichtigungserklärungen eingefordert und Kommunalsteuer-Festsetzungsbescheide erlassen werden.
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„Kommentierte Mustervorlagen gibt es für ausgewählte Anwendungsfälle, wie zB Rechtsmittelbelehrungen für BAO-Bescheide im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinden, Behebungsbescheide, Säumnis- und Verschmelzungszuschlag sowie Berichtigung von Bescheiden. Das vorliegende Werk bildet daher einen unverzichtbaren Arbeitsbehelf für die mit der Vollziehung des Abgabenrechtes beschäftigten Mitarbeiter in den Gemeinden.“ Mag. He., Oberösterreichische Gemeindezeitung, OÖ Gemeindebund, November 2015, Seite 301 |