Dienstzettel NEU, Homeoffice NEU: Wichtige Neuerungen
Anpassungsbedarf für Dienstzettel, Recht auf Neben-Job, neue Homeoffice-Regeln!
Am 28. März 2024 ist das arbeitsrechtliche Transparenzpaket in Kraft getreten, welches Teilzeitkräften und geringfügig Beschäftigten ein Recht auf Nebenbeschäftigung einräumt. Wichtige Änderungen betreffen auch die Ausstellung von Dienstzetteln. Ab dem 1. Januar 2025 treten zudem Neuerungen bei Homeoffice-Vereinbarungen in Kraft.
Über diese und vieler weitere rechtliche Änderungen informiert Sie unser aktuelles Praxishandbuch Besondere Beschäftigungsformen inkl Zugang zum Onlinebuch.
Die Vorteile des Praxishandbuchs „Besondere Beschäftigungsformen“:
Sie kennen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Elternteilzeit und beachten die sv-rechtlichen Besonderheiten bei geringfügig Beschäftigten und freien Dienstnehmern (inkl erhöhte Freigrenzen für Sonderzahlungen, Kündigungsschutz Pflegeteilzeit, SV-Werte 2024).
Sie beachten den umfassenden Anpassungsbedarf für alle neuen Dienstzettel und für neu abgeschlossene Dienstverträge seit 28.03.2024 durch das Transparenzpaket und beantworten alle Zweifelsfragen bei der Beendigung von Home-Office-Vereinbarungen.
Beratung bei der Wahl des optimalen Vertragsverhältnisses! So vermeidet Ihr Klient fehlerhafte Arbeitsverträge, die hohe Nachzahlungen von SV-Beiträgen und die Haftung für nicht entrichtete Lohnsteuer nach sich ziehen (inkl Mustervorlagen).
„Urteil der Redaktion: Wer besondere Beschäftigungsformen in seinem Unternehmen einsetzt, sollte sich dieses Handbuch kaufen.“ PVP Lexis Nexis, Zeitschrift Personalverrechnung für die Praxis, 02/2016, Seite 6 |
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Dienstzettel NEU, Homeoffice NEU: Wichtige Neuerungen
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Am 28. März 2024 ist das arbeitsrechtliche Transparenzpaket in Kraft getreten, welches Teilzeitkräften und geringfügig Beschäftigten ein Recht auf Nebenbeschäftigung einräumt. Wichtige Änderungen betreffen auch die Ausstellung von Dienstzetteln. Ab dem 1. Januar 2025 treten zudem Neuerungen bei Homeoffice-Vereinbarungen in Kraft.
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