Seit 1.1.2024: GesRÄG 2023 & FlexKapGG
Über 400 aktuelle Mustervorlagen, strukturierte FB-Anträge & Checklisten!
Durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023), das am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist, kommt es bei der GmbH hinsichtlich des Mindeststammkapitals und der Gründungsprivilegierung zu wichtigen Änderungen. Seit Anfang des Jahres gilt zudem das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG), wodurch eine neue Gesellschaftsform eingeführt wurde. Ebenfalls wichtig für die Praxis ist, dass Firmenbuchanträge für Personen- und Kapitalgesellschaften nur mehr in strukturierter Form eingebracht werden dürfen!
An die aktuelle Rechtslage angepasste Mustervorlagen, FB-Anträge und Checklisten unter Berücksichtigung des GesRÄG 2023 und FlexKapGG finden Sie in unserem aktuellen Handbuch mit Onlinebuch-Zugang Mustersammlung Gesellschaftsrecht.
Die Vorteile der Mustersammlung „Gesellschaftsrecht“:
- Behandlung aller gängigen Gesellschafts- und Rechtsformen: Von der GmbH über Personengesellschaften bis hin zur Privatstiftung unter Berücksichtigung aktueller Neuerungen wie dem GesRÄG 2023 und FlexKapGG!
- Über 400 aktuelle Muster (Gesellschaftsverträge, diverse Korrespondenzen etc) sowie aktuelle Checklisten zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen! Inkl Vorlagen und Checklisten zum strukturierten FB-Antrag mit praktischen Tipps zur korrekten Eingabe!
- Rechtssichere Unterstützung für alle wesentlichen Aufgabenstellungen: Unternehmensgründung, Gesellschafterwechsel, Umgründung, Bestellung und Abberufung von Organen, Beendigung und Auflösung uvm.
Die Vorteile Ihres
OnlineBuchs:
Jetzt
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- Digitale Muster und Checklisten
- Jederzeit und überall online verfügbar
- Alle Updates im Bezugszeitraum inkludiert
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Durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023), das am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist, kommt es bei der GmbH hinsichtlich des Mindeststammkapitals und der Gründungsprivilegierung zu wichtigen Änderungen. Seit Anfang des Jahres gilt zudem das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG), wodurch eine neue Gesellschaftsform eingeführt wurde. Ebenfalls wichtig für die Praxis ist, dass Firmenbuchanträge für Personen- und Kapitalgesellschaften nur mehr in strukturierter Form eingebracht werden dürfen!
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