Aktuelle OGH-Entscheidung: Gemeinde haftet für Vergewaltigung
Hohe Schadenersatzleistungen für Gemeinden bei sexuellen Übergriffen möglich?
Als Leiter des Gemeindeamts ist der Bürgermeister für die Einhaltung der Fürsorgepflicht gegenüber den Gemeindemitarbeitern verantwortlich. Doch was passiert, wenn er diese Pflicht verletzt – etwa durch eine Vergewaltigung einer Amtsleiterin im Gemeindeamt? Kann die Gemeinde in einem solchen Fall zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt werden? Mit dieser Frage befasste sich der OGH in einer aktuellen Entscheidung (1 Ob 167/24a).
Aktuelle Urteile, eine umfassende Mustersammlung und Praxistipps finden Sie im aktuellen Rechtshandbuch für Gemeinden.
Die Vorteile des „Rechtshandbuchs für Gemeinden“:
- Umfassende Mustersammlung zur praktischen Umsetzung – Ob Verkauf von Bauland oder Checklisten für Veranstaltungen: Sie finden zu jedem Thema die passenden Bescheid- und Schriftsatzmuster und profitieren von expertengeprüften Formulierungsvorschlägen.
- Mehr Rechtssicherheit bei der täglichen Arbeit – Sie wissen, ob die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen auf der Gemeinde-Homepage verboten ist und vermeiden Amtshaftungsansprüche durch die rechtskonforme Erteilung von Baubewilligungen. Mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis!
- Persönliches Haftungsrisiko minimieren – Sie erhalten alle notwendigen Informationen, die Sie für die Vergabe öffentlicher Aufträge, der Umwidmung von Gemeindegrundstücken oder der Erhaltungspflicht von Gemeindestraßen benötigen. Praxistipps unterstützen Sie dabei!



Aktuelle OGH-Entscheidung: Gemeinde haftet für Vergewaltigung
Hohe Schadenersatzleistungen für Gemeinden bei sexuellen Übergriffen möglich?
Als Leiter des Gemeindeamts ist der Bürgermeister für die Einhaltung der Fürsorgepflicht gegenüber den Gemeindemitarbeitern verantwortlich. Doch was passiert, wenn er diese Pflicht verletzt – etwa durch eine Vergewaltigung einer Amtsleiterin im Gemeindeamt? Kann die Gemeinde in einem solchen Fall zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt werden? Mit dieser Frage befasste sich der OGH in einer aktuellen Entscheidung (1 Ob 167/24a).
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