Aktuelles Verbraucherrecht: Irreführende Werbung mit Umweltschutzangaben
OGH: Strenger Maßstab bei Werbung mit Umwelthinweisen
ist eine Werbung mit Umweltschutzbegriffen („Green Claims“) zur Irreführung der Verbraucher geeignet? Eine aktuelle Entscheidung des OGH bejaht dies, wenn damit geworben wird, dass eine Plastikverpackung zu 50% aus Plastikmüll aus dem Meer hergestellt ist, dies aber nicht bewiesen werden kann. Mit Umwelthinweisen darf nämlich nur geworben werden, wenn diese eindeutig belegt sind und eine Irreführung für die umworbenen Verbraucher ausgeschlossen ist.
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- Ob Gewährleistungsklage, Widerrufsbelehrung oder Rücktrittserklärung: Mit der Mustervorlagensammlung wickeln Sie die Anliegen Ihrer Mandanten sicher und effizient ab.
- Ob Zurückhalten der Kaufpreiszahlung bei Mängeln oder Informationspflichten über eine Herstellergarantie: Mit über 500 Judikaturzitaten haben Sie im Streitfall rasch die passende Argumentationsunterstützung zur Hand.
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Aktuelles Verbraucherrecht: Irreführende Werbung mit Umweltschutzangaben
OGH: Strenger Maßstab bei Werbung mit Umwelthinweisen
ist eine Werbung mit Umweltschutzbegriffen („Green Claims“) zur Irreführung der Verbraucher geeignet? Eine aktuelle Entscheidung des OGH bejaht dies, wenn damit geworben wird, dass eine Plastikverpackung zu 50% aus Plastikmüll aus dem Meer hergestellt ist, dies aber nicht bewiesen werden kann. Mit Umwelthinweisen darf nämlich nur geworben werden, wenn diese eindeutig belegt sind und eine Irreführung für die umworbenen Verbraucher ausgeschlossen ist.
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