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Rechtsstreitigkeiten
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Schiedsklausel
Im Zivilrecht können die Parteien hinsichtlich vermögensrechtlicher Ansprüche Rechtsstreitigkeiten der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte entziehen und einer zu vereinbarenden Schiedsgerichtsbarkeit unterwerfen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277027 -
Verfahren außer Streitsachen
§ 37 Abs 1 MRG zählt jene Entscheidungen auf für die die Schlichtungsstelle bzw das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zuständig ist. Andere Angelegenheiten gehören auf den streitigen Rechtsweg.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277190 -
Verfahren außer Streitsachen – Besonderheiten
Für das gerichtliche Verfahren gelten nach § 37 Abs 3 Mietrechtsgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen mit bestimmten Besonderheiten.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277186 -
Nachtruhe
Folgender Beitrag erörtert, auf welche Art und Weise sich die Bestimmung des § 364 ABGB auf die Regeln über die Nachruhe auswirkt.Andrea Weisert - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 610793