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Steuerrechtliches
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Absetzung für Abnutzung – Allgemeines
Durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht das EStG die Berücksichtigung der Abnutzung von Wirtschaftsgütern bei der Ermittlung des Gesamteinkommens.Rita Schachinger - Veronika Weiß - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757947 -
Absetzung für Abnutzung – Berechtigung zum Abzug der AfA
Dieser Fachbeitrag geht auf die Voraussetzung für die Berechtigung ein, die Abschreibung für Abnutzung geltend zu machen. Dabei ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgeblich.Rita Schachinger - Veronika Weiß | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757949 -
Weitere steuerrechtliche Verbindungen zum Wohnrecht
Von der Steuerreform betroffen sind unter anderem die Absetzung für Abnutzung, Instandhaltungaufwendungen sowie Grundstücksveräußerungen. Außerdem kommt es zu Änderungen bei der ImmoESt und GrESt.Daniela Michlits - Veronika Weiß - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 784796 -
Absetzung für Abnutzung – Festlegung des AfA-Satzes
Der AfA-Satz bestimmt sich grundsätzlich nach der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes. Es gibt allerdings Sondervorschriften für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zB Gebäude).Rita Schachinger - Veronika Weiß - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757951 -
Herstellungs- und Erhaltungsaufwand von Gebäuden
Checkliste sämtlicher zu berücksichtigender Faktoren bezüglich des Herstellungs- und Erhaltungsaufwands von Gebäuden.Rita Schachinger - Veronika Weiß - Albert Scherzer | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 366077