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Änderungen für Immobilienmakler durch das FAGG
Durch Inkrafttreten des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) kommt es künftig zu detaillierteren Informationspflichten und einem geänderten Rücktrittsrecht. Infos zu den Neuerungen finden Sie ab sofort auf dem Portal.
Am 13. Juni 2014 ist das neue Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz (FAGG) in Kraft getreten (BGBl I Nr 33/2014). Damit wurde die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011 in nationales Recht umgesetzt.
Die wesentlichen Neuerungen des FAGG sind, dass künftig detailliertere Informationspflichten und ein neues Rücktrittsrecht bestehen. Davon betroffen sind Maklerverträge aber auch manche Mietverträge, wenn es sich um Fernabsatzverträge oder Außer-Geschäftsraum-Verträge handelt.
Fachinfo am Portal
Details zu den Neuerungen sowie zum Thema Immobilienmakler im Allgemeinen finden Sie in folgenden Fachbeiträgen auf Wohnrecht online:
- Makler – Änderungen durch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
- Makler
- Maklerprovision
- Maklervertrag
- Makler – Aufklärungspflicht
Vorschrift
Die Vorschrift in aktueller Fassung finden Sie ebenfalls auf dem Portal: