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Editorial Februar 2012
Wir sollten nun den Gürtel enger schnallen. Das Bausparen wird aufhören die liebste Nebensparform der Österreicher zu sein. Schon wird der Verlust von vielen Großprojekten prophezeit. Weil diese ja vom Bausparer finanziert wurden?
Na ja, Ihnen kann es ja egal sein, Sie haben ja Ihr Dach über dem Kopf, sei es gemietet, oder gekauft, Sie Spekulant, Sie!
Widmen wir uns etwas Erfreulichem: Der Frage, (ab) wann man Investitionen in Mietobjekten ersetzt bekommen kann. Kollege Dr. Rittinger schreibt im Gastbeitrag darüber und führt uns dem Licht der Aufklärung näher, da es tatsächlich in dieser Frage einiges an Unklarheiten (manches zum Teil durch den selbstentworfenen Mietvertrag verschuldet) gibt.
Es soll ja vorkommen, dass Vermieter ab und zu in die Wohnung wollen um „etwas zu verbessern“, weil doch „Gefahr im Verzug“ herrscht. Das ist mitunter nicht immer gerechtfertigt, und manchmal verfolgt dies auch einen anderen Zweck. Der Oberste Gerichtshof hat nun § 8 MRG interpretiert und bringt uns näher, wann derartiges durch Mieter geduldet werden muss (5 Ob 20/11v).
Im Wohnungseigentumsrecht gibt es trefflich viel um mit der (Schicksals-)Eigentümergemeinschaft in Streit zu geraten. Widmungsänderungen sind dafür ein heißer Tipp. Ob und wie etwa der Abschluss von Beherbergungsverträgen die Möglichkeit wirksamer Abwehr durch die Genossen schafft, erörtert uns der OGH in seiner Entscheidung (3 Ob 158/11y).
Viel Spaß beim Schmökern
Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters