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Editorial Mai 2012
Es lebe die Reform! Mal sehen, was sie bringt, und wozu sie notwendig war. Oft erkennt man die Genialität vergangener Umstände erst durch das Schaffen von Neuem. Seit Mai gilt die Grundbuchsnovelle.
Und weil dies doch ein heftiger Schritt war, der den April grundbuchstechnisch auf 24 Tage reduzierte, präsentiere ich Ihnen zunächst einmal die Zusammenfassung der wesentlichsten Änderungen, die ab 1.5.2012 in Kraft traten.
Und weil wir gerade bei Umbauarbeiten sind, beschäftigt sich der Gastbeitrag von Kollegen Mag. Reßler mit der Judikatur „umfangreicher Umbauarbeiten“ im MRG samt Judikatur zur Frage der Aufkündgung wegen erheblich nachteiligem Gebrauch.
Die Entscheidung des OGH beschäftigt sich mit einer – mir als Anwalt – oft gestellten Frage, nämlich jener, wie denn das so sei, wenn man seine Wohnung einem Angehörigen geben will. Das geht, aber eben nicht immer mit dem Effekt, dass dieser dann auch gleich wenig bezahlt.
Interessant auch die Entscheidung des Obersten im Zusammenhang mit der Frage, wie denn die Schaffung von Wohnungseigentum auf die bestehenden Mietverträge Einfluss nimmt. Und Achtung: Man entledigt sich als Altvermieter dann nicht immer seiner Pflicht.
In diesem Sinne wünsche ich in bewährter Weise, viel Spass und Erkenntnis beim Durchschmökern.
Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters
http://www.ra-scheer.at