Dokument-ID: 181094

Vorschrift

Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz)

Inhaltsverzeichnis

A. Merkmale von Adressen der Grundstücke:

  1. Bezeichnung der politischen Gemeinde;
  2. Bezeichnung der Ortschaft;
  3. Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden);
  4. die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u.a.);
  5. die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer(n) auf die sich die Adresse bezieht;
  6. die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz der Adresse;
  7. Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen;
  8. Angabe, ob die Adresse für Wohnzwecke geeignet ist;
  9. weitere Adressen, die für das Grundstück vergeben wurden.