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Dokument-ID: 181094
Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz)
A. Merkmale von Adressen der Grundstücke:
- Bezeichnung der politischen Gemeinde;
- Bezeichnung der Ortschaft;
- Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden);
- die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u.a.);
- die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer(n) auf die sich die Adresse bezieht;
- die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz der Adresse;
- Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen;
- Angabe, ob die Adresse für Wohnzwecke geeignet ist;
- weitere Adressen, die für das Grundstück vergeben wurden.