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Dokument-ID: 181095
Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz)
B. Merkmale von Adressen der Gebäude:
- Merkmale der Adresse des Grundstückes, auf dem sich das Gebäude befindet;
- die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz des Gebäudes;
- weitere Adressen, die für das Gebäude vergeben wurden;
- Angabe, ob die Gebäudeadresse für Wohnzwecke geeignet ist;
- Angabe über die Funktion des Gebäudes;
- Angaben der Gemeinde zu weiteren Nutzung des Gebäudes, wenn vorhanden;
- Bezeichnung des Gebäudes wie Haus, Stiege, Pavillon, Parzelle u. dgl.