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Dokument-ID: 181101
Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz)
H. Daten des Energieausweises:
- Merkmale der Adresse des Grundstückes, des Gebäudes und/oder der Nutzungseinheit, für die der Energieausweis erstellt wird;
- Gebäudeart;
- Gebäudezone;
- Errichtungsdatum;
- Organisation und Name des Ausweiserstellers;
- Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdatum;
- GWR-Zahl (Energieausweisnummer);
- Brutto-Grundfläche, konditioniertes Bruttovolumen;
- charakteristische Länge (lc), mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient der Gebäudehülle (mittlerer U-Wert);
- Klimadaten;
- spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Referenzklima und der Vergleich zum Labeling (Energieeffizienzklasse);
- spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Standortklima;
- Warmwasserwärmebedarf;
- spezifischer außenluftinduzierter Kühlbedarf;
- spezifischer Kühlbedarf bezogen auf das Standortklima;
- Heiztechnikenergiebedarf für die Raumheizung;
- Heiztechnikenergiebedarf für die Warmwasserbereitung;
- Energiebedarf für die Luftförderung;
- Energiebedarf für die Kühlung;
- Energiebedarf für die Beleuchtung;
- Endenergiebedarf;
- Primärenergiebedarf;
- Referenzwert für die Gesamtenergieeffizienz (Klasse);
- CO2-Emissionen;
- Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Belüftung, Raumlufttechnik und Kühlung.
(BGBl. I Nr. 125/2009)