Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Dokument-ID: 1047710
Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG)
Artikel II
(zu § 13, BGBl. Nr. 3/1930)
Bei der Anwendung des § 13 Abs. 5 lit. c des Liegenschaftteilungsgesetzes sind lastenfreie Abschreibungen von einem belasteten Grundbuchskörper, die vor dem Wirksamwerden dieses Bundesgesetzes vorgenommen worden sind, solchen auf Grund des § 13 Abs. 5 lit. c des Liegenschaftsteilungesgesetzes in seiner nunmehrigen Fassung gleichzuhalten.