Dokument-ID: 396635

Vorschrift

Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG)

Inhaltsverzeichnis

§ 3a.

idF BGBl. I Nr. 30/2012 | Datum des Inkrafttretens 01.11.2012

Bei einer Abschreibung von einem herrschenden Grundstück hat der Antragsteller anzugeben, ob sich die Grunddienstbarkeit auch auf das Trennstück bezieht. Fehlt diese Angabe, so hat die Eintragung der Grunddienstbarkeit in Bezug auf das Trennstück zu unterbleiben.

(BGBl. I Nr. 30/2012)