Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Dokument-ID: 1033737
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
Artikel II
Das Körperschaftsteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 699/1991, wird wie folgt geändert:
(Anm.: Z 1 und 2 es folgen die Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes)
(Anm.: Z 3 lit. a Bezugszeitraum zum Körperschaftsteuergesetz)
b) Eigenkapital im Sinne des § 7 Abs. 6 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, das zu Beginn des ersten Wirtschaftsjahres, das nach dem 31. Dezember 1992 endet, vorhanden ist, gilt am Schluß des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres als gebildet.