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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
- § 1. Gegenstand und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Eignung
- § 4. Satzung
- § 5. Zugehörigkeit zu einem Revisionsverband
- § 6. Mindestanzahl der Genossenschafter und Mindestkapital
- § 7. Geschäftskreis
- § 8. Personenkreis
- § 9. Unabhängigkeit von Angehörigen des Baugewerbes
- § 9a. Unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
- § 9b. Ausnahmeregelung
- § 10. Vermögensrechtliche Behandlung der Mitglieder
- § 10a. Erwerb von Anteilen
- § 10b. Zustimmung zur Sitzverlegung
- § 11. Behandlung des Vermögens bei Auflösung der Bauvereinigung
- § 12. Aufsichtsrat
- § 13. Überlassung von Räumlichkeiten und Liegenschaften
- § 14. Berechnung des Entgelts
- § 14a. Erhaltung
- § 14b. Nützliche Verbesserung durch bautechnische Maßnahmen
- § 14c. Auftrag zur Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten
- § 14d. Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag
- § 14e. Vermietung von Wohnungseigentumsobjekten
- § 14f.
- § 15. Berechnung des Preises
- § 15a. Fixpreis
- § 15b. Antrag auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum
- § 15c. Anspruch auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum
- § 15d. Preis bei nachträglicher Übertragung in das Wohnungseigentum
- § 15e. Antrag auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum
- § 15f.
- § 15g. Spekulationsfrist bei nachträglich erworbenem Eigentum
- § 15h.
- § 15i. Spekulationsfrist bei sofortigem Eigentum
- § 16. Aufteilungsschlüssel
- § 17. Rückzahlung von Beiträgen
- § 17a. Umfinanzierung von Beiträgen
- § 17b. Umfinanzierung von Fremdmitteln
- § 17c. Umfinanzierung von Eigenmitteln
- § 18. Zwingende Vertragsbestimmungen
- § 19. Jährliche Abrechnungen
- § 19a. Jährliche Abrechnungen bei vermietetem Wohnungseigentum
- § 19b. Schlussabrechnung bei nachträglicher Wohnungseigentumsbegründung
- § 19c. Zwischenabrechnung bei nachträglichem Wohnungseigentumserwerb
- § 19d. Jährliche Abrechnung gegenüber dem Wohnungseigentums-Mieter
- § 20. Anwendung mietrechtlicher Bestimmungen
- § 20a. Erwerb bestehender Baulichkeiten
- § 21. Rechtsunwirksame Vereinbarungen
- § 22. Verfahren
- § 23. Rechnungslegung, Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und Verwaltung
- § 24. Zuverlässigkeit der Verwaltung
- § 24a. Datenermittlung
- § 25. Vergütungen
- § 26. Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern
- § 27. Rechtswirkungen der Anerkennung
- § 28. Überwachung und Durchführung der Prüfung
- § 29. Aufsicht
- § 30. Regierungskommissär
- § 31. Antrag auf Anerkennung
- § 32. Örtliche Zuständigkeit
- § 33. Entscheidung
- § 34. Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- § 35. Entziehung der Anerkennung
- § 35a.
- § 36. Rechtswirkung der Entziehung
- § 36a. Verwendung des Steueraufkommens
- § 36b. Übernahme von Anteilsrechten
- § 37. Firma und Register
- § 38. Strafbestimmungen
- § 39. Übergangsbestimmungen
- § 40. Aufhebung geltender Vorschriften
- ARTIKEL IV
- Artikel II
- Artikel IV
- Artikel V
- Artikel VI
- Artikel IX
- Art. 10 § 2
- Artikel XXXII
-
7. Hauptstück
Schluss- und Übergangsbestimmungen -
VII. ABSCHNITT § 16.
Übergangs- und Schlußbestimmungen -
VIII. Abschnitt § 29.
Schluß- und Übergangsbestimmungen